VStättVo
In der Muster-Versammlungsstättenverordung lautet § 37 ganz kurz:
Auf den Betrieb von Laseranlagen in den für Besucher zugänglichen Bereichen sind die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften entsprechend anzuwenden.
Diese Vorschriften sind in der BGV B2 zusammengefasst und werden in der BGI 5007 für den Veranstaltungsbereich konkretisiert. In der Vorbemerkung zur BGI 5007 wird als Ziel formuliert
(…) Betreibern zu helfen, Anforderungen aus der Muster-Versammlungsstättenverordnung (M VStättVo) zu erfüllen.
Diese Muster-Versammlungsstättenverordnung ist noch nicht in allen Bundesländern gültig. Zu diesen gehören derzeit Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz und Thüringen. Sie wird aber dennoch weitgehend angewendet.
Kontakt
Telefon: 030 555 76 277
Mobil: 0179 69 65 833
Mail: gutachter[ät]laserabnahme.de
Adresse
Dipl. Ing. (FH) Max Weidling
Kiefholzstraße 402
12435 Berlin