Der Laserschutzbeauftragte nach OStrV

zum Laserschutzbeauftragten (LSB) heisst es in der OStrV §5 (2):

Vor der Aufnahme des Betriebs von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 hat der Arbeitgeber, sofern er nicht selbst über die erforderliche Sachkunde verfügt, einen sachkundigen Laserschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen. Die Sachkunde ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang nachzuweisen.

und in der DGUV 203-036, Abschnitt 12.3.4:

Die Laser-Show oder -Projektion darf nur durch eine geschulte und vom Unternehmer beauftragte Person durchgeführt werden (…) Diese beauftragte Person muss durch eine geeignete Person, z. B. eine Laserschutz- beauftragte oder einen Laserschutzbeauftragten unterwiesen und in die Besonderheiten der Anlage eingewiesen werden.

Um eine Lasershow steuern zu dürfen, ist also kein Besuch eines LSB Seminares erforderlich. Es reicht, dass der steuernde Lichttechniker vom Laserschutzbeauftragten des Betriebs (Discothek) in die Schutzmaßnahmen eingewiesen wurde. Der LSB des Betriebs hat natürlich ein entsprechendes Seminar besucht.

Lehrplan Laserschutzbeauftragter Seminar

  • Physikalische Größen und Eigenschaften der Laserstrahlung
  • Biologische Wirkung von Laserstrahlung
  • Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
  • Lasersicherheit und -schutz (inkl. indirekte Gefährdungen)
  • Praxis Lasersicherheit: Beispielhafte Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung
  • Aufgaben und Verantwortung des LSB im Betrieb

 

Weitere Normen & Verordnungen

Adresse

Dipl. Ing. (FH)
Max Weidling
Holzmarkstr. 25
10243 Berlin

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Kontakt

Tel: 030 555 762 777
Mob: 0179 69 65 833
Mail: gutachter[at]laserabnahme.de

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