BGV B2
- Anwendung
- Herkunft
- Inhalt
- Außerkraftsetzung
Anwendung
Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für die Erzeugung, Übertragung und Anwendung von Laserstrahlung.
Herkunft
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) – Gesetzliche Unfallversicherung
Inhalt:
Die BGV B2 „Laserstrahlung“ zitiert die 7 Laserklassen der DIN 60825-1, es wird der Laserschutzbeauftragte definiert und die Anmeldung der Inbetriebnahme einer Laseranlage bei den zuständigen Behörden für den Arbeitsschutz gefordert. Alles ist sehr allgemein gehalten und es gibt nur einen Paragraphen (§13) über „Lasereinrichtungen für Vorführ- und Anzeigezwecke“. In der Durchführungsanweisung wird aber auf die BG-Information „Laser-Einrichtungen für Show- oder Projektionszwecke“ (BGI 5007) verwiesen.
Außerkraftsetzung / Zurückziehen der BGV B2
Am 26 Juli 2010 trat die OStrV in Kraft. Dann hat es noch mal bis April 2015 gedauert, bis die „Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung“ (TROS Laser) veröffentlicht worden sind. Zu diesem Zeitpunkt sollte die BGV B2 von allen Berufsgenossenschaften zurückgezogen werden, damit nicht zwei Regelwerke (BG / staatl.) parallel Gültigkeit haben. Bislang (Feb. 2021) haben nur die BG RCI und die VGB die BGV B2 außer Kraft gesetzt. Da die Nutzer von Showlasern meist in der VBG zu Hause sind, entfällt damit die Anzeigepflicht von Show-Laserinstallationen bei den Ämtern für Arbeitsschutz.
Die BGV B2 heisst jetzt offiziell „DGUV Vorschrift 11“ und kann kostenlos bei der DGUV heruntergeladen werden.
Kontakt
Adresse
Dipl. Ing. (FH) Max Weidling
Holzmarktstr 25
12435 Berlin