BGI 5007

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Anwendung:

Die BGI 5007 soll dem Unternehmer und Betreiber helfen, Anforderungen aus der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV) zu erfüllen; siehe § 37 der Verordnung. Weiterhin soll dem Unternehmer eine Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz sowie der darauf erlassenen Verordnungen gegeben werden.

 

Herkunft:

Diese BG-Information wurde erarbeitet vom Sachgebiet „Laserstrahlung“ und  „Studios und Theater“ einiger Berufsgenossenschaften.

 

Inhalt der BGI 5007:

Konkrete Anweisungen für Laser im Geltungsbereich der VStättV, in dem Showlaser überwiegend eingesetzt werden. Alle nötigen Grundlagen werden zitiert, so auch die Laserklasseneinteilung und die korrekte Beschilderung. Es werden die Aufgaben des Laserschutzbeauftragten formuliert und die Überprüfung der Anlage durch eine befähigte Person vorgeschrieben. Es finden sich Beschreibungen und Bezeichnungen für alle Gefahrenbereiche mit Sicherheitsabständen und Skizzen.

Im Anhang 4 gibt es eine Muster-Gefährdungsbeurteilung. Diese ist aber so lückenhaft, dass sie nur als Anregung für eine eigene Gefährdungsbeurteilung dienen kann. Keinesfalls ist es mit dem Ausdruck dieser drei Seiten getan, um der Pflicht einer Gefährdungsbeurteilung zu genügen.

Die BGI 5007 heißt jetzt DGUV Information 203-036 und kann bei der BG ETEM bezogen werden.

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Kontakt

Telefon: 030 555 76 277
Mobil: 0179 69 65 833
Mail: gutachter[ät]laserabnahme.de

Adresse

Dipl. Ing. (FH) Max Weidling
Kiefholzstraße 402
12435 Berlin

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