TROS Laser
Anwendung
Die Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (TROS Laser) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Laserstrahlung wieder.
Herkunft
Ausschuss für Betriebssicherheit unter Beteiligung des Ausschusses für Arbeitsmedizin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Inhalt der TROS Laser
Teil: Allgemeines:
Praktische Beispiele für die Laserklassen nach DIN 60825-1,
Lehrplan und Prüfungsordnung für die Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten.
Teil 1:
Organisatorischer Strahlenschutz, Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung, und der schöne Hinweis: „Das Hauptproblem beim Betrieb einer Showlaser-Anlage ist die zu vermeidende Exposition nicht unterwiesener Personen“ mit Verweis auf die BGI 5007. Im Anhang 3 ein Muster für die Dokumentation der Unterweisung nach § 8 OStrV.
Teil 2:
Messung von Laserstrahlung in Bezug auf Schädlichkeit für Auge und Haut. Aufbau des Messberichtes, Berechnungsbeispiele, Erklärung der physikalischen Größen.
Teil 3:
Maßnahmen zum Schutz vor Laserstrahlung. Für den Veranstaltungsbereich meist nicht relevant, da die Laserstrahlung Selbstzweck darstellt und nicht ersetzt oder reduziert werden kann.
Die TROS Laser kann von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bezogen werden.
Kontakt
Telefon: 030 555 76 277
Mobil: 0179 69 65 833
Mail: gutachter[ät]laserabnahme.de
Adresse
Dipl. Ing. (FH) Max Weidling
Kiefholzstraße 402
12435 Berlin