BGV B2

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  • Herkunft
  • Inhalt
  • Außerkraftsetzung

 

Anwendung

Diese Unfallverhütungsvorschrift galt für die Erzeugung, Übertragung und Anwendung von Laserstrahlung.

 

Herkunft

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) – Gesetzliche Unfallversicherung

 

Inhalt:

Die BGV B2 „Laserstrahlung“ zitierte die 7 Laserklassen der DIN 60825-1, es wurde der Laserschutzbeauftragte definiert und die Anmeldung der Inbetriebnahme einer Laseranlage bei den zuständigen Behörden für den Arbeitsschutz gefordert. Alles war sehr allgemein gehalten und es gibt nur einen Paragraphen (§13) über „Lasereinrichtungen für Vorführ- und Anzeigezwecke“. In der Durchführungsanweisung wurde aber auf die BG-Information „Laser-Einrichtungen für Show- oder Projektionszwecke“ (BGI 5007) verwiesen.

 

Außerkraftsetzung / Zurückziehen der BGV B2

Die BGV B2 wurde am 01.04.2023 von allen Berufsgenossenschaften endgültig zurückgezogen, damit nicht zwei Regelwerke (Berufsgenossenschaften vs. staatliche Gesetze)  parallel Gültigkeit haben. Damit entfällt damit die Anzeigepflicht von Show-Laserinstallationen bei den Ämtern für Arbeitsschutz oder anderen „für den Arbeitsschutz zuständiger Behörden“.

Die BGV B2 wurde kurz vor der Ausserkraftsetzung noch mal in „DGUV Vorschrift 11“ umbenannt ist leider noch überall im Netz zu finden, obwohl sie nicht mehr gültig ist.

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Kontakt

Telefon: 030 555 76 277
Mobil: 0179 69 65 833
Mail: gutachter[ät]laserabnahme.de

Adresse

Dipl. Ing. (FH) Max Weidling
Holzmarktstr 25
12435 Berlin

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